Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern verboten.
Gestern hat das Landratsamt Coburg mit heutiger Wirkung Veranstaltungen aller Art mit mehr als 200 Teilnehmern durch AllgemeinverfĂŒgung nach § 28 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bis einschlieĂlich 19. April 2020 verboten.
Heute hat MinisterprĂ€sident Markus Söder bei einer Pressekonferenz bekannt gegeben, dass bereits Veranstaltungen mit ĂŒber 100 Personen untersagt werden sollten. Dieser Empfehlung kommt auch der Landkreis Coburg nach.
Stand: 13.03.2020
Quelle: https://www.landkreis-coburg.de/2502-0-Coronavirus-Entscheidungen-aus-der-Corona-Koordinierungsgruppe.html